Das „Sterbevierteljahr“ muss beantragt werden

Cindy Mundt (li.) und Karoline Viktoria Kohl am hallo-Telefon. Foto: Heinze

Große Telefonaktion von hallo Sonntag

HANNOVER. Hinterbliebenenrenten gesetzlich und privat – das war das Thema unserer aktuellen Telefonaktion am vergangenen Dienstag. Cindy Mundt von der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover und Karoline Viktoria Kohl vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft beantworteten die zahlreichen Leserfragen. Hier ein Protokoll:
Frage: Ich bin alleinstehend. Meine Tochter ist sieben Jahre alt. Wie kann ich sie für den Fall meines Todes absichern ?
Antwort: Ihnen ist eine Risiko-Lebensversicherung zu empfehlen. Die zahlt im Falle Ihres Todes an ihre Tochter eine Summe, die Sie bei Vertragsabschluss festlegen können. Dieses Geld sollte reichen für den Lebensunterhalt Ihrer Tochter und für ihre Ausbildung.

Frage: Ich bin 60, will noch einmal heiraten. Im Alter ist es ja besonders wichtig, abgesichert zu sein. Wie hoch wäre meine Witwenrente?
Antwort: Anspruch auf Witwenrente haben Sie, sobald Sie ein Jahr verheiratet sind. Dann bekommen Sie 55 Prozent der Rente Ihres Mannes- und zwar ab dem vierten Monat nach dem Todesmonat. Die ersten drei Monate erhalten Sie die volle Rente Ihres Mannes. Ihr eigenes Einkommen wird geprüft. Liegt es über dem Freibetrag von 718,08 Euro, wird die Witwenrente gekürzt.
Frage: Meine Frau ist verstorben. Stimmt es, dass ich drei Monate lang ihre Rente weiterbekomme?
Antwort: Ja, das ist richtig. Beim „Sterbevierteljahr“ handelt es sich um einen Vorschuss auf die Witwerrente. Sie gehen Sie mit der Sterbeurkunde, der Rentenversicherungsnummer Ihrer Frau und Ihrer Bankverbindung zum Renten Service der Deutschen Post AG, also in Ihre Postfiliale. Dort füllen Sie ein Formular aus und bekommen den Vorschuss auf Ihr Konto. Die „richtige“ Witwerrente beantragen Sie in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.
Frage: Meine Enkelin hat noch keine Vorsorge für das Alter. Ich will sie unterstützen. Ich habe ein Angebot für eine private Rentenversicherung. Wie sicher ist so eine Anlage? Wie hoch sind die Zinsen? Wie sind Hinterbliebene damit abgesichert?
Antwort: Die meisten Anbieter sind Mitglied im Einlagensicherungsfonds - dadurch ist das Kapital gesichert. Es wird mit 2,25 Prozent jährlich verzinst – der derzeit gültige Garantiezins. Es ist anzunehmen, dass er im nächsten Jahr abgesenkt wird. Einen Hinterbliebenenschutz kann mit vereinbaren - . die so genannte Rentengarantiezeit, zum Beispiel zehn Jahre. Stirbt der Vertragsnehmer sechs Jahre nach Rentenbeginn, bekommen die Hinterbliebenen die Rente noch vier Jahre weiter. Wer das Geld im Todesfall bekommen soll, kann frei gewählt werden.
Frage : Wie lange hat man Zeit, eine Witwenrente zu beantragen?
Antwort: Innerhalb von 12 Monaten nach dem Todesmonat sollte der Antrage gestellt werden. Kann diese Frist aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden – trotzdem den Antrag stellen. Dann wird noch rückwirkend vom Antragsdatum 12 Monate gezahlt.
Frage: Ist es ratsam, einen Hinterbliebenenschutz bei der Riester-Rente mit zu vereinbaren?
Antwort: Das geht; wir empfehlen es aber nicht. Ein Hinterbliebenenschutz würde die Riester-Rente mindern. Wir raten zu einer Risiko-Lebensversicherung. Ein 30jähriger Mann zahlt bei einer Laufzeit von 20 Jahren fünf bis zehn Euro im Monat – beispielsweise. Stirbt der Mann innerhalb dieser zehn Jahre, bekommen seine Hinterbliebenen 200.000 Euro. Generell sollte die Hinterbliebenenabsicherung von der Altersvorsorge getrennt werden.
Frage: Wir sind 70 und 71, haben 1960 geheiratet. Wir bekommen jeder eine gesetzliche Rente und auch eine Betriebsrente. Wie werden diese Renten miteinander verrechnet, wenn einer von uns stirbt?
Antwort: Die Höhe der eigenen gesetzlichen Rente spielt bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente eine Rolle. Ihre Betriebsrenten werden nicht berücksichtigt - allerdings nur deshalb, weil sie vor 2002 geheiratet haben. Wer nach dem 31. 12. 2001 heiratete, muss einkalkulieren, dass alle Alterseinkünfte berücksichtigt werden, wenn es um die Berechnung der gesetzlichen Hinterbliebenrente geht.
Frage: Ich bin gleich nach der Uni in die Selbstständigkeit gegangen, habe jetzt vor, eine Basis-Rente abzuschließen. Sollte ich einen Hinterbliebenenschutz mit vereinbaren?
Antwort: Möglich ist das, aber bedenken Sie, dass die mit der Basis-Rente abgeschlossene Hinterbliebenenrente nur an kindergeldberechtigte Kinder und Ehepartner ausgezahlt wird – Lebenspartner haben keinen Anspruch. Ihnen ist eine Risiko-Lebensversicherung zu empfehlen, ganz besonders dann, wenn Sie im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit hohe Kredite aufnehmen müssen.
Frage: Mein Mann ist Beamter und hat für meine Absicherung vor 13 Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen. Was ist eigentlich, wenn mir als Hausfrau etwas passiert?
Antwort: Dann tritt das ein, was oft außer acht gelassen wird: Die Kinder und der Haushalt müssen weiter versorgt werden. Eine Haushaltshilfe muss her, die bezahlt werden muss. Auch in diesem Fall kann eine Risiko-Lebensversicherung helfen. Wichtig: Versicherungsnehmer sollte Ihr Mann sein; Sie selber die versicherte Person. Dann vermeiden Sie Steuern.
Informationshinweise

Über Hinterbliebenenrenten informiert die Deutsche Rentenversicherung kostenlos unter 0800/10 00 48 00 oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Hier kann man auch die kostenlose Broschüre „Hinterbliebenenrecht: Hilfe in schweren Zeiten“ sowie eine Übersicht zur Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten erhalten.

Fragen zum privaten Todesfallschutz beantwortet das Informationszentrum der deutschen Versicherer „Zukunft klipp und klar“ kostenfrei unter 0800/33 99 3 99. Über die Bestell-Hotline 0800/742 43 75 gibt es die aktuelle Broschüre „Lebensversicherung - Ihre private Vorsorge“ als Einzelexemplar kostenlos. Anfordern können Sie diese auch unter www.klipp-und-klar.de.

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