Der Weg ist frei

Bund ermöglicht sogenannten Feuerwehrführerschein

HANNOVER. Der Bundestag hat nach Informationen der CDU-Landtagsabgeordneten Gisela Konrath mit der von ihm beschlossenen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes den Weg für den Feuerwehrführerschein frei gemacht. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Inhaber eines Pkw-Führerscheins – nach entsprechender Einweisung – künftig im Einsatz Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen fahren dürfen, wenn sie ehrenamtlich bei der Feuerwehr, dem Rettungsdienst oder dem Technischem Hilfswerk engagiert sind. „Das Land kann damit unter klar definierten Bedingungen Fahrberechtigungen an die Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren oder anderer Organisationen ausstellen“, erklärte Konrath, die die Gesetzesänderung als einen großen Erfolg für alle Einsatzkräfte bezeichnete, die ihren Dienst an der Gesellschaft ehrenamtlich leisteten. Die Entscheidung stärke das ehrenamtliche Engagement junger Menschen in Niedersachsen und vermeide unnötige Kosten für die Freiwillige Feuerwehr und die Rettungskräfte.

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